Rechtsprechung
LG Essen, 15.02.1990 - 16 O 573/88 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1991, 645
- FamRZ 1990, 884
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 13.01.2011 - 18 U 88/10
Keine Rückzahlung von sogenanntem "Brautgeld"
In rechtsvergleichender Betrachtungsweise ist es nämlich nicht unüblich, dass die Sekundärwirkungen von Verlöbnissen auch Ansprüche von Dritten und gegen Dritte begründen (vgl. KG FamRZ 1990, 45; LG Essen, NJW 1991, 645; ähnlich OLG Düsseldorf, IPRax 1984, 270 f. mit Anmerkung Fudickar, S. 253 f.).Die in der Rechtsprechung vertretene Auffassung, die das Heimatrecht des in Anspruch genommenen Verlobten heranziehen will, tut dies auch in Fällen, in denen - wie hier - nicht der Verlobte selbst, sondern ein Dritter (üblicherweise der Vater) in Anspruch genommen wird, da es sonst zu einer sehr zufälligen Verlagerung des anwendbaren Rechts kommen könnte, was nicht interessengerecht erscheine (vgl. KG FamRZ 1990, 45; LG Essen, NJW 1991, 645; ähnlich OLG Düsseldorf, IPRax 1984, 270 f.).